Sie haben sich entschlossen etwas für Ihre Sicherheit zu tun?
Um Ihnen eine kleine Unterstützung in der Wahl des richtigen Rauchwarnmelders zu geben, haben wir für Sie die wichtigsten Kriterien für eine Rauchmelderanschaffung zusammengetragen:
Rauchmelderpflicht in Bayern im Überblick
seit 25. September 2012 sind Rauchmelder in Wohngebäuden pflicht
für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Warum ist Brandrauch so gefährlich?
Nicht die Flammen, sondern giftige Rauchgase sind die häufigsten Todesursachen bei Bränden. Diese gefährlichen Gase bilden sich in der Brandentstehungsphase und breiten sich in der Wohnung so schnell aus, dass Sie innerhalb von Sekunden die Orientierung und das Bewusstsein verlieren können. Da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist, sind Brände bei Nacht besonders gefährlich.
Zur Flucht aus Ihrer Wohnung bleiben Ihnen im Brandfall nur wenige Minuten. Deshalb sind Rauchwarnmelder
für eine frühzeitige Branderkennung unverzichtbar!
Rauchwarnmelder verhindern keine Brände, aber sie erkennen Brandrauch und warnen Sie rechtzeitig mit einem lautstarken Signal.
Wie werden Rauchmelder montiert:
Rauchwarnmelder lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben in Ihrer Wohnung anbringen
Da der Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall an der Decke,möglichst in der Raummitte, angebracht werden
Der Mindestabstand der Melder zu Wänden und Raumteilern sollte 50 cm nicht unterschreiten
Womit sollte der Rauchmelder ausgestattet sein:
Der Rauchwarnmelder sollte mit dem Prüfzeichen des VdS (Verband der Schadenversicherer) gekennzeichnet und nach EN 14604 geprüft sein
Das Batteriefach des Melders sollte über eine Sperre verfügen, welche ein Schließen des Rauchwarnmelders ohne eingelegte Batterie nicht zulässt. Ein versehentlicher Betrieb des Melders ohne Spannungsversorgung wird dadurch vorgebeugt
Ein Betrieb des Rauchwarnmelders mit einer 9-Volt Blockbatterie sowie der Betrieb mit einem 9-Volt Akku (Umweltschutz, mehrfach aufladbar) sollte möglich sein
Der Rauchwarnmelder sollte über eine Prüftaste verfügen, um dem Besitzer die Möglichkeit zu geben einmal monatlich die Funktionstüchtigkeit des Gerätes überprüfen zu können
Durch eine Kontrollleuchte sollte auch aus einer Entfernung von einigen Metern optisch die Betriebsbereitschaft des Melders erkennbar sein
Durch einen akustischen Warnton sollte der Melder auf den erforderlich Wechsel der Batterie (Akku) hinweisen (Batteriewechsel-Signal)